PS-Hausmeister
..der Hausmeister  ihres  Vertrauens..
 

Winterdienst

Winterdienst-Service: Verlässlich und Professionell
Unser Winterdienst-Service sorgt dafür, dass Sie sicher und sorgenfrei durch die kalte Jahreszeit kommen. Mit modernster Ausrüstung und erfahrenem Personal bieten wir umfassende Dienstleistungen rund um die Schneeräumung und Glättebekämpfung.
Unsere Leistungen im Überblick:

  • Schneeräumung: Ob Gehwege, Parkplätze, Zufahrten oder Straßen – wir entfernen Schnee effizient und umweltbewusst.
  • Streudienste: Mit Salz, Splitt oder anderen umweltfreundlichen Materialien sorgen wir für rutschfeste Oberflächen und minimieren Unfallrisiken.
  • 24/7-Einsatzbereitschaft: Unser Team ist rund um die Uhr für Sie im Einsatz, um schnell auf Wetteränderungen zu reagieren.
  • Individuelle Planung: Wir erstellen einen Winterdienstplan, der auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten abgestimmt ist.
  • Dokumentation: Für Transparenz und Nachweisführung protokollieren wir alle Einsätze und Maßnahmen.

Warum unser Winterdienst?

  • Zuverlässigkeit: Pünktlichkeit und Qualität stehen bei uns an erster Stelle.
  • Kompetenz: Geschultes Personal mit Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichsten Wetterlagen.
  • Sicherheit: Ihre Sicherheit ist unser Ziel – ob für private, gewerbliche oder öffentliche Flächen.
  • Nachhaltigkeit: Wir setzen auf umweltfreundliche Streumittel und optimierte Routenplanung, um Ressourcen zu schonen.

Verlassen Sie sich auf uns, wenn der Winter Ihnen das Leben schwer macht – wir übernehmen die Arbeit, damit Sie sich entspannt zurücklehnen können. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Angebot!

 


Typische Beispiele für den Räum- und Streudienst (R + S Dienste) bei Schneefall/Glätte zwischen 6 - 22 Uhr, sind mehrfache Einsätze pro Tag die nicht berechnet werden.  Die Gehwege u. Zugänge sind in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr oder
spätestens 2 Std. nach dem letzten Schneefall vom Schnee zu räumen, Räumung des Schnees erfolgt
nach den aktuell gültigen Bestimmung der örtlichen Stadt-/ Gemeindereinigungssatzung, Streuen
der Verkehrsflächen mit Salz, Streusplitt oder Sand zur Vermeidung von Schnee- und Eisglätte
(Vorgaben der örtlichen Satzungen sind zu entsprechen). Das Bereitstellen von Streumittel und Entfernen nach Erfordernis bis spätestens zum Ende des 1. Quartals.

 

 
 
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